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Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente rund um die Mitgliedschaft im SVA1924.

Mitgliedsantrag
Bevor du dich anmeldest, kannst du erst einmal zur Probe mit machen. Die Anmeldungen können dann rückwirkend entweder zum 01.01. oder zum 01.07. erfolgen. Nur dann bist du über den Verein versichert. Abmeldungen können nur zum Jahresende (31.12.) erfolgen und sollten möglichst bis 30.11. dem Verein zugegangen sein. Du kannst das ausgefüllte Anmeldeformular oder die schriftliche Kündigung beim Trainer oder beim Vorstand abgeben.
Aufnahmeantrag-SEPA-2019-03-17.pdf
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Vereinssatzung
Die Satzung gilt für alle Abteilungen des SVA. Was dort geregelt wurde, haben alle Mitglieder ab 16 Jahre gemeinsam entschieden. Auch deine Mitbestimmung ist gefordert. Deshalb komme zur jährlichen Mitgliedervollversammlung und entscheide mit! (Für Kinder und Jugendliche gilt die Jugendordnung.)
2018 03 Satzung SVA schwarz(1).pdf
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Finanz- und Beitragsordnung
Hier kannst du sehen, wie sich dein Mitgliedsbeitrag zusammensetzt, ab welchem Alter welcher Beitrag gilt und wann er eingezogen wird.
2018 04 Finanz-Beitragsordnung-schwarz(1
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Jugendordnung
Die Jugendordnung gilt für alle Mitglieder bis einschließlich 25 Jahre sowie für deren Trainer und Betreuer. Mit Einführung der Jugendordnung 2010 wurde die Mitbestimmung dieser jungen Mitglieder erweitert. Die Jugendabteilung mit Jugendvorstand, Jugendausschuss und eigenem Jugendetat ist entstanden.
Jugendordnung-SVA-Feb-2015.pdf
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