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Mitgliedsantrag
Bevor du dich anmeldest, kannst du erst einmal zur Probe am Training teilnehmen. Nur angemeldete Personen sind über den Verein versichert. Anmeldungen erfolgen immer zum ersten Tag des Quartals. Abmeldungen können mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum letzten Tag des Quartals erfolgen. Den ausgefüllten Mitgliedsantrag zum Vereinseintritt bzw. eine schriftliche Kündigung zum Vereinsaustritt kannst du jeweils bei Trainern oder Vorstand abgeben.
Vereinssatzung
Die Satzung gilt für alle Abteilungen des SVA. Was dort geregelt wurde, haben die Mitglieder ab 16 Jahren in einer Jahreshauptversammlung entschieden. Auch deine Mitbestimmung ist gefordert. Deshalb komme zur jährlichen Mitgliederversammlung und entscheide mit. Für Kinder und Jugendliche gilt die Jugendordnung, das Entscheidungsgremium hier ist die Jugendvollversammlung.
Finanz- und Beitragsordnung
Hier kannst du sehen, wie sich dein Mitgliedsbeitrag zusammensetzt, ab welchem Alter welcher Beitrag gilt und wann er eingezogen wird.
Jugendordnung
Die Jugendordnung gilt für alle Mitglieder bis 26 Jahren sowie für deren Trainer und Betreuer. Sie regelt den Aufbau der Jugendabteilung, die Grundsätze der Jugendarbeit im SVA und die Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Verein.