Die 5 Mindeststandards im Verein - wichtige Faktoren für einen sicheren Sport
Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für Mindeststandards im Sportverein aus:
1 Ansprechperson
Der SVA hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle im Verein, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.
Ansprechperson Kindeswohl: Sylvia Kuhnhenn, Tel. 01520 5748152
2 Unterzeichnung Verhaltenskodex und - regeln
Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Sportvereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den vom
Sportverein individuell entwickelten oder von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl (teilweise umgesetzt).
3 Vorlage des erw. Führungszeugnisses
Der Verein hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage
des Erweiterten Führungszeugnisses für Vereinsmitarbeiter*innen/Vereinsbetreuer*innen getroffen (teilweise umgesetzt).
4 Qualifizierung
Trainer*innen/Betreuer*innen des Vereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sind zum Thema Kindeswohl/Kinderrechte qualifiziert/sensibilisiert (teilweise umgesetzt).
5 Positionierung und Verankerung
Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und
Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam (teilweise umgesetzt).